Aero.Academy

EASA subject 010

Air Law — Theory for the EASA PPL exam

Luftrecht ist das Fundament deiner Pilotenausbildung – ohne saubere Kenntnis der Regeln darfst du weder starten noch landen. In diesem Fach lernst du die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Helikopters unter PPL(H): von internationalen ICAO-Grundlagen über europäische EASA-Verordnungen bis zu nationalen Schweizer Vorschriften. Die 13 Topics decken alles ab, was du für die ECQB-Theorieprüfung und den sicheren Betrieb im Schweizer Luftraum brauchst.

Topics
13
Sub-Topics
36
Cards
580

Up for the whole subject?

Free: EUR 7/Mo per activated subject. Pro: all 580 from Air Law + 8 other subjects + AI tutor.

Where the focus lies

Sample cards from the pool

Four real cards from Air Law. This is how they look in the app — with explanation and the common pitfall.

Internationales Recht: Übereinkommen, Abkommen und Organisationen

Was sind ICAO-SARPs und wo werden sie veröffentlicht?

Standards and Recommended Practices (SARPs) sind international vereinbarte Standards und Empfehlungen, die in den Anhängen (Annexes) zum Chicagoer Abkommen veröffentlicht werden.

Standards sind für die Vertragsstaaten verbindlich umzusetzen, Recommended Practices sind empfohlen. Sie sorgen für weltweit einheitliche Verfahren in Bereichen wie Lizenzierung, Lufttüchtigkeit, Flugregeln und Flugsicherung.

Internationales Recht: Übereinkommen, Abkommen und Organisationen

Was muss ein Vertragsstaat tun, wenn er einen ICAO-Standard nicht oder nicht vollständig umsetzen kann?

Er muss die Abweichung (Difference) der ICAO notifizieren. Diese Notifikation erfolgt formell und wird in der nationalen AIP veröffentlicht.

Die Pflicht zur Notifikation von Differenzen sichert die Transparenz: Andere Staaten und Piloten müssen wissen, wo nationales Recht vom ICAO-Standard abweicht. Ohne diese Pflicht würde das Ziel weltweit einheitlicher Verfahren ausgehöhlt.

Internationales Recht: Übereinkommen, Abkommen und Organisationen

Welcher Grundsatz des Chicagoer Abkommens regelt die Souveränität eines Staates über seinen Luftraum?

Jeder Vertragsstaat besitzt die vollständige und ausschliessliche Lufthoheit über dem Luftraum seines Hoheitsgebietes.

Dieser Grundsatz aus Art. 1 ist die Basis des gesamten Abkommens: Kein Luftfahrzeug darf ohne Genehmigung des überflogenen Staates dessen Hoheitsgebiet durchfliegen. Daraus leiten sich Einflug-, Überflug- und Landerechte ab.

Internationales Recht: Übereinkommen, Abkommen und Organisationen

Welche Nationalität hat ein Luftfahrzeug nach dem Chicagoer Abkommen?

Die Nationalität des Staates, in dem es eingetragen ist. Ein Luftfahrzeug kann nur in einem Staat gleichzeitig registriert sein.

Die Eintragung im nationalen Luftfahrzeugregister bestimmt die Nationalität und damit das anwendbare Recht für Lufttüchtigkeit, Lizenzen und Betrieb. Eine Doppelregistrierung ist ausgeschlossen, der Registereintrag kann jedoch von einem Staat in einen anderen wechseln.

Complete topic structure

Based on the official EASA Easy Access Rules for Aircrew — identical to the exam material of every EASA authority (BAZL/LBA/Austro Control/DGAC/ENAC).

  1. 010.01

    Internationales Recht: Übereinkommen, Abkommen und Organisationen

    • 010.01.01Chicagoer Abkommen (ICAO Doc. 7300/6) – Teil I: Luftnavigation
    • 010.01.02ICAO – Teil II: Ziele und Zusammensetzung
  2. 010.02

    Anhang 8: Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen

    • 010.02.01Vorwort und Definitionen
    • 010.02.02Lufttüchtigkeitszeugnis
  3. 010.03

    Anhang 7: Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen von Luftfahrzeugen

    • 010.03.01Vorwort und Definitionen
    • 010.03.02Gemeinsame Zeichen und Eintragungszeichen
    • 010.03.03Eintragungsschein und Staatszugehörigkeit des Luftfahrzeugs
  4. 010.04

    Anhang 1: Personallizenzen

    • 010.04.01Definitionen
    • 010.04.02Relevante Teile des Anhangs 1 in Verbindung mit Part-FCL und Part-Medical
  5. 010.05

    Anhang 2: Luftverkehrsregeln

    • 010.05.01Wesentliche Definitionen, Anwendbarkeit, allgemeine Regeln, Sichtflugregeln, Signale und Abfangen ziviler Luftfahrzeuge
  6. 010.06

    Verfahren für die Luftnavigation: Flugbetrieb (ICAO Doc. 8168)

    • 010.06.01Höhenmessereinstellverfahren
    • 010.06.02Betrieb von Sekundärradar-Transpondern – Betriebsverfahren
    • 010.06.03Betrieb von Sekundärradar-Transpondern – Sprechfunkverfahren
  7. 010.07

    Anhang 11 / Doc. 4444: Flugverkehrsmanagement

    • 010.07.01Definitionen
    • 010.07.02Allgemeine Bestimmungen für Flugverkehrsdienste
    • 010.07.03Sichttrennung in der Umgebung von Flugplätzen
    • 010.07.04Verfahren für den Flugplatzkontrolldienst
    • 010.07.05Radardienste
    • 010.07.06Fluginformationsdienst und Alarmdienst
    • 010.07.07Sprechgruppen
    • 010.07.08Verfahren bei Notfällen, Funkausfall und besonderen Situationen
  8. 010.08

    Anhang 15: Luftfahrtinformationsdienst

    • 010.08.01Einführung und wesentliche Definitionen
    • 010.08.02AIP, NOTAM, AIRAC und AIC
  9. 010.09

    Anhang 14, Band 1 und 2: Flugplätze

    • 010.09.01Definitionen
    • 010.09.02Flugplatzdaten: Zustand des Bewegungsbereichs und zugehörige Einrichtungen
    • 010.09.03Visuelle Navigationshilfen: Anzeiger und Signalgeräte, Markierungen, Befeuerung, Zeichen, Markierungspunkte
    • 010.09.04Visuelle Hinderniskennzeichnung: Markierung und Befeuerung von Hindernissen
    • 010.09.05Visuelle Kennzeichnung von Bereichen mit Nutzungsbeschränkungen
    • 010.09.06Notfall- und sonstige Dienste: Rettungs- und Feuerlöschdienst, Vorfeldführungsdienst
  10. 010.10

    Anhang 12: Such- und Rettungsdienst

    • 010.10.01Wesentliche Definitionen
    • 010.10.02Betriebsverfahren: Verfahren für den verantwortlichen Piloten am Unfallort, bei Empfang eines Notsignals und Such- und Rettungssignale
    • 010.10.03Such- und Rettungssignale: Signale mit Wasserfahrzeugen, Boden-Luft-Sichtzeichenkode, Luft-Boden-Signale
  11. 010.11

    Anhang 17: Sicherheit

    • 010.11.01Allgemeines: Ziele und Zweck
  12. 010.12

    Anhang 13: Unfalluntersuchung

    • 010.12.01Wesentliche Definitionen
    • 010.12.02Anwendbarkeit
  13. 010.13

    Nationales Recht

    • 010.13.01Nationales Recht und Abweichungen von ICAO-Anhängen sowie EU-Vorschriften

Other subjects

Your pathway. Your theory. Get started.

PPL(H) or PPL(A) · CH, DE or AT — pick your pathway. Beta free, no credit card. Pro launches after the CFI(H) review — then 19 EUR/month or 149 EUR/year.

Aero.Academy does not replace official theory training at an ATO.

Quick note

Conversion tracking via Google Ads

If you accept, we set Google Ads cookies to measure which ads lead to signups. Our analytics (Plausible) is cookieless and runs regardless. Details in the privacy policy.