Allgemeiner Flugbetrieb
Was definiert ICAO Annex 6 als 'general aviation operation' (allgemeine Luftfahrt)?
Ein Luftfahrzeugbetrieb, der weder kommerzieller Lufttransport noch aerial work ist.
General Aviation wird in Annex 6 negativ abgegrenzt — alles, was nicht in die anderen beiden Kategorien fällt. Typische Beispiele: Privatflüge, Schulungsflüge, Sport- und Vergnügungsflüge. Für PPL(H)-Inhaber ist das die übliche Betriebsart.